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§ 17 OWiG

| 12. März 2012 16:18 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


18:01

Folgender Vorwurf wird mir gemacht: Sie ordneten die Inbetriebnahme eines KFZ an, obwohl das Fz Mängel hatte bzw ließen dies zu.
Hintergrund: Mein Sohn wurde mit seinem auf meinen Namen zugelassenen Mofa angehalten und wg zu kleiner Spiegel, seitlich angebrachtem Nummernschild und wg nicht genehmigter Fußrasten mit 3 Punkten und einer Geldstrafe von etwa 70 Euro belegt. Nach Bezahlung dieser Geldbuße kam nun der nächste Bußgeldbescheid, der mich mit 1 Punkt und weiteren 68,75 Euro belegt. Gibt ein Widerspruch Sinn?

12. März 2012 | 17:27

Antwort

von


(156)
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

könnten Sie mir bitte den genauer Tatvorwurf (hier müsste im Bußgeldbescheid eine Bkat-Nummer genannt sein) nennen.

Dies würde Mißverständnisse bei der Beantwortung der Frage ausschließen.

Sie können mir den Bußgeldbescheid auch gerne per Fax oder per E-Mail zusenden:

Fax: 07171/8709926
E-Mail: info@rechtsanwalt-kienhoefer.de

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2012 | 17:47

Hallo Herr Kienhöfer,
den Bußgeldbescheid habe ich Ihnen per Fax zugesandt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2012 | 18:01

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die Übersendung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. März 2012 | 18:21

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