Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich kann nicht ersehen, wie Sie auf eine Jahresfrist kommen.
Ein begünstigender aber rechtswidriger Verwaltungsakt, der auf vorsätzlichen falschen Angaben beruht, kann gemäß § 44
III SGB X innerhalb von zehn Jahren zurückgenommen werden.
Ich empfehle Ihnen ohnehin nicht zu versuchen, „was zu machen". Dies dürfte sich in dem Strafverfahren, das auf sie zukommt sehr negativ auswirken.
Das bedeutet natürlich nicht, dass sie eine eventuelle Rückforderung nicht trotzdem sorgfältig prüfen (lassen) sollten, ob das Einkommen, das angerechnet wurde und der Neuberechnung zugrundeliegt korrekt ist und ob auch die Einkommensanrechnung fehlerfrei ist.
Sollte dies der Fall sein, sollten Sie sich über Schadenswiedergutmachung schnellstens mit dem Jobcenter einigen, was sich das auf das Strafverfahren günstig auswirken wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
17.04.2019 | 18:57
Vielen Dank, falls ich mich mit dem Jobcenter einigen würde, käme es dann trotzdem zu einem Strafverfahren ? Weil davon steht nichts in dem Schreiben.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17.04.2019 | 19:20
Guten Abend,
leider müssen Sie mit Sicherheit mit einem Strafverfahren rechnen. Da der Schaden sehr hoch ist, stehen hier auch erhebliche Konsequenzen bis zur Freiheitsstrafe grundsätzlich im Raum. Sie sollten sich frühzeitig (!) einen Anwalt vor Ort nehen und keine Äußerungen (weder ggü. dem JC noch gar ggü. Polizei/Staatsanwaltschaft!) machen, bevor Sie nicht beraten wurden.
MfG
MK