Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihr Enkel, bzw. wenn dieser noch nicht volljährig ist, seine Mutter, müßte den Vater schriftlich auffordern, weiter Unterhalt zu zahlen. Die Ausbildungsvergütung wird abzgl. eines Freibetrages von 90 € allerdings auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Wenn der Vater auf die Aufforderung hin nicht zahlt, müßte er verklagt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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