Guten Tag, folgender Sachverhalt liegt zu Grunde: - im August 2023 haben wir (privat) ein großes Gartengerät bei einem Unternehmen online bestellt und per Kreditkarte bezahlt, Anlieferung in 08/2023 - Vertrag wurde von uns zwei Tage nach Anlieferung schriftl. Widerrufen, Widerruf wurde bestätigt - Ware nicht versandfähig, daher Abholung durch Spedition, Kosten 100 EUR - steht alles so im Vertrag, soweit auch in Ordnung - das Gerät wurde nicht in Betrieb genommen und im Anlieferungszustand vor Ort originalverpackt belassen - wir haben mehrfach schriftl. um Rückerstattung des Kaufpreises bzw. ... Mahnverfahren eingeleitet, der Händler hat fristgerecht Widerspruch eingelegt - wir haben die Kostenrechnung zwecks Abgabe an ein Amtsgericht erhalten - ebenfalls in dieser Zeit hat auch das Kreditkarteninstitut die Rückbuchung des Kaufpreises endgültig bestätigt Tatsächlich ist die Abholung zwischenzeitl. erfolgt, seitdem haben wir vom Händler keine Rückmeldung erhalten Der Widerspruch war aus unserer Sicht unberechtigt, da der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Widerruf vom Käufer hätte erstattet werden müssen.