Geschlossene Nutzergruppe Verifikationsverfahren für Jugendschutz
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Dies dient der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet und ist gleichzeitig ein Service für die Anbieter für mehr Rechts- und Planungssicherheit. ... Mache ich mich damit strafbar bzw in irgendeiner Art und Weise angreifbar durch die KJM oder anderen Jugendschutz Organisationen, obwohl z.B nachweislich kein jugendgefährdender Inhalt über mich an MInderjährige gelangt ist? ... Aus meiner Sicht nicht, da ich allein doch dafür zu Sorge zutragen habe und ich auch in der Verwantwortung stehe, denn sobald Minderjährige mein Angebot nutzen, begehe ich eine Straftat und erst dann kann ich doch auch bestraft werden.