Nebenverdienst - Onlineshop
vom 8.2.2015
58 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Als Betreiber eines Online-Shops habe ich am 13.02.2003 einen Hostingvertrag mit folgend P1 genannt, geschlossen, der wiederum einen Vertrag mit folgend P2 (Vermieter) genannt, geschlossen hat. ... Dann kam die Rechnung, die ich auch nach Mahnung nicht bezahlt habe. ... Ich bezahlte die Rechnung, die Anwalts- und Gerichtsgebühren.