Unfall auf einem öffentlichen Spielplatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Frau Schütte, in obiger Angelegenheit übersende ich Ihnen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bielefeld mit der Bitte, den Betrag i. ... Dies war jedoch nicht der Fall. …" Aufgrund des Kostenrisikos in der Berufung, nachdem Sie nunmehr die Ein-lassung so vor dem Gericht etwas anders als hier beim Befragen abgegeben hatten und die Sichtweise des Gerichts klar wurde, hätte nur unnötige Kosten verursacht. Die jeweiligen Nettogebühren für die Berufung hätten bei 1.584,80 EUR gelegen, hinzu kommen Auslagen, etc., sodass hier mindestens Gebühren von 3.209,60 EUR ergeben hätten.