Strafbefehl wegen Fahren ohne Führerschein
vom 20.10.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Gefahren bin ich seit Ende 2015 immer meinen PKW, für den ich Klasse B brauche, mit einer beglaubigten ZFER Auskunft, was in diversen Verkehrskontrollen immer akzeptiert wurde, ausser als ich in eine Geschwindigkeitsmessung am 21.09.2018 kam, woraus dann ein Bußgeldverfahren und der Strafbefehl für gesamt 3 Straftaten resultierte, in dem 3 X 30 Tagessätze a 30 Euro veranschlagt wurden, wovon 60 Ts X 30 Euro vollstreckt wurden. ... Meines erachtens ist diese Diffamierung nach §241a StGb wegen politischer Verdächtigung strafbar. ... Erst am 03.09.2020, durch den Besuch der Polizei, erlangte ich davon Kenntnis, dass ein Haftbefehl seit März vorliegt.