Hausdurchsuchung "Gefahr in Verzug" - keine Beschlagnahmung beim Wohnungsbesitzer
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Sehr geehrte Damen und Herren, am Samstag morgen (4.00 Uhr) klingelte die Polizei, die aufgrund einer Ruhestörung durch zu laute Musik gerufen wurde, an meiner Tür. ... Die Begründung lautete, dass Sie wegen einer Ruhestörung gerufen wurden und vor der Tür den Geruch von Cannabis wahrnehmen konnten. ... Womit habe ich zu rechnen?