Da ich in jungen Jahren dummerweise leider zweimal in Erscheinung getreten bin, was ich heute zutiefst bereue aber leider nicht ungeschehen machen kann, wollte ich mich vor Beantragung des erweiterten Führungszeugnis selbst ein Bild machen, ob dort noch Einträge zu meiner Person im Bundeszentralregister gespeichert sind. ... Ich wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde, diese Bewährungszeit betrug insgesamt 3 Jahre und es wurde für diesen Zeitraum ein Bewährungshelfer bestellt, den ich etwa 1x pro Monat besucht habe. ... - Werden diese Einträge auch im erweiterten Führungszeugnis, welches ich mit der "Notwendigkeitsbescheinigung, erweitertes Führungszeugnis", (ausgestellt vom Bildungsträger) beantragen soll, noch an den Bildungsträger beauskunftet oder ist dieses abhängig von der gewählten beruflichen Richtung (in diesem Fall Berufsförderung / Bildungsträger, keine Behörde / Amt). - Wenn sich herausstellt, dass diese Einträge zu Unrecht solange gespeichert werden und anscheinend nicht automatisch gelöscht werden, kann ich evtl. einen Antrag auf Löschung dieser Einträge beim BZRG stellen?