Meine Frau führt ganz klassisch mit ihrem neuen Partner Haus und Familie weiter, und hat die Unterhaltskammer für eine Beistandschaft herangezogen, die den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, welche ein OLG in Düsseldorf geschaffen hat, um faktisch gottähnlich und willkürlich ohne jegliche Gesetzesgrundlage über das Schicksal aller Väter zu bestimmen, die von der Kindesmutter entsprechend des Anreizes, den eine solche Regelung neben dem Einkommen der Mutter und des Einkommens ihres neuen Lebenspartners für die Mütter aufgrund des zu erwartenden Unterhalts für ihre Reisekasse bietet, zugunsten eines Ersatzvaters von den Kindern (und meist auch vom selbst erarbeiteten Familienheim) getrennt werden. ... Gesetz dem Fall, ich könnte entsprechend Stufe 3 mein Nettogehalt unter EUR 2.700,- halten (entspr. 32.400,- p.a.), würde dann der geldwerte Vorteil der freien Dienstunterkunft zusätzlich angerechnet, obwohl ich keinen Vorteil daraus habe, sondern die Schlafgelegenheit für die Ausübung meiner Tätigkeit zwingend benötige und dafür zusätzliche Steuern zu zahlen habe? ... Überall steht zwar zu lesen, die Tabelle habe angeblich keine Gesetzeskraft; tatsächlich aber wird sie wie ein Gesetz betrachtet und alle klammern sich stur daran, statt entsprechend des Einzelfalles individuell die Notwendigkeit zu erwägen und ein gesundes Verteilungsverhältnis zwischen der von der Mutter neu aufgestellten Familie und des von ihr ausgesonderten Unterhaltszahlers zu sorgen, damit auch der eigentliche Vater den Kindern weiterhin einen gewohnten Lebensstandard bieten und auch selbst ein würdevolles Leben leben kann, statt de facto von OLG Düsseldorf und Jugendamt ins Existenzminimum gezwungen zu werden).