Wenn er nicht ausziehen will und die Frau ihm eine Frist gesetzt hat, kann sie Räumungsklage einreichen, wenn ja wie hoch sind ungefähr die Kosten (bei Mietern berechnet sich das ja nach einer Jahresmiete, aber hier liegt ja kein Mietvertrag vor, er wohnt bei ihr) und wie lange dauert so eine Räumungklage in der Regel, bzw wann ist er dann raus? Gehe ich richtig davon aus, dass bei Lebensgemeinschaften keine dreimonatige Kündigungsfrist besteht wie bei Mietern? ... Wenn die Beziehung aus ist,ist auch die Wohnmöglichkeit vorbei und es muss nur eine Frist für einen ordentlichen Auszug gegeben werden, und wenn er keinen Hausrat hat müsste eine Woche reichen ( Er hat Schlafmöglichkeiten und muss nicht auf der Parkbank schlafen )?