9.11.2011
von Rechtsanwalt Jörg Klepsch
Meine Ex Partnerin ist am Sonntag den 06.11.2011 mit unseren 2 Kindern(1 1/2, 4) aus dem Haus gegangen in meiner Abwesenheit. ... Ich habe Ihr Wort, das am Sonntag Mittag, den 13.11.2011 Sie her kommt, das ich die Kinder sehen kann. ... Ihre übergangslösung wäre mein Ex bester Freund, welchen ich aber nach möglichkeit von meinen Kindern komplett fern halten möchte nach der Trennung, da ich der Meinung bin das es dem Kindeswohl schaden würde, aus dem Grund das er sich um sein Leibliches Kind nicht kümmert und auch nie getan hat.