E hat ein monatliches Nettoeinkommen von 4.500,-€. 2) 2023 bekam V ein außereheliches, schwerstbehindertes Kind B mit einer (nicht mit ihm verheirateten, ledigen) Frau (F). 3) F ist berechtigt, von V Betreuungsunterhalt zu bekommen (und selbstredend auch Kindesunterhalt i.H.v. 1.100,-€ aufgrund von Kosten für Eingliederungshilfe sowie Kindesunterhalt). ... Frage: Wie berechnet sich der Betrag, den E an V monatlich zahlen muss (dieser Betrag würde wiederum den leistbaren Zahlbetrag von V an F erhöhen, da hierdurch sein Selbstbehalt nicht unterschritten würde)? ... Bereinigt NUR um hälftigen Kindesunterhalt für GEMEINSAMES Kind A: 400,-€ = Bereinigtes Nettoeinkommen E: 4 100,-€ Familienunterhalt, den E an V zahlen muss: 950,-€ (2.200,-€ + 4.100,-€ = 6.300,-€ ÷ 2 = 3.150,-€ Differenz zu V's bereinigtem Einkommen = 950,-€) Einsatz editiert am 21.