Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte meinen deutschen Führeschein wegen Alkohol am Steuer verloren und habe dann, nach Ablauf der Sperrfrist, ohne Neubeantragung des deutschen FS also auch keine MPU Auflage, im Jahr 2012 einen Führerschein in Polen gemacht. ... In den folgenden Jahren wurde ich dann 2 mal, nach allgemeinen Verkehrskontrollen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt, was in beiden Fällen, nach Einreichen der polnischen Meldebestätigungen etc. umgehend eingestellt wurde. ... Meine Fragen sind nun: Hat sich die rechtliche Situation in den letzten Jahren dahingehend geändert, dass ich meinen Führerschein umschreiben / anerkennen lassen muss?