Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte meinen deutschen Führeschein wegen Alkohol am Steuer verloren und habe dann, nach Ablauf der Sperrfrist, ohne Neubeantragung des deutschen FS also auch keine MPU Auflage, im Jahr 2012 einen Führerschein in Polen gemacht. ... Nun war ich vor einigen Wochen erneut in einer Verkehrskontrolle wo ich nach kurzen Diskussionen weiterfahren durfte, erhielt nun aber einen Anruf von dem Beamten in dem ich belehrt wurde, dass ich meinen Führerschein in Deutschland anerkennen lassen muss weil mir mein deutscher FS damals entzogen wurde und dass er mir mit sofortiger Wirkung das Fahren in Deutschland untersagt. ... Ist es rechtens, dass mir der Beamte telefonisch das Fahren in Deutschland untersagt?