Pfändungskompetenz einer Stadtverwaltung
vom 16.4.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Aufgrund einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt bezüglich Einkommen und Gewerbesteuer ist ein Rechtsstreit entstanden. Das Finanzamt hält sich in der Sache bedeckt und ich habe deswegen eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht gegen das Finanzamt gestellt. Dass der Stadtkassenwart Bankkonten ohne Gerichtsbeschluss pfänden kann ist mir bekannt.