Verkauf Eigentumswohnung
vom 21.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
` Haftet dann der Verkäufer? ... Verkäufer haftet für Mängel oder Schäden bis Besitz. ... Ich bin ja als Veräußerer dann ggf. noch in der Pflicht mit den anderen Eigentümern (vor Besitzübergang) erheblich zu modernisieren und verkaufe ja dann eine BESSERE Immobilie.