von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt mir seit einiger Zeit eine Inkassoforderung vor für welche es schon 2001 einen Vollstreckungsbescheid gab, zu dieser Zeit trennte ich von meiner Ex- Frau und hatte leider keine Gelegenheit gegen Mahnbescheid noch gegen einen Vollstreckungsbescheid vorzugehen, da mir diese persönlich nie zugingen. Jetzt 2012 hörte ich zum ersten mal wieder vom Inkasso- Unternehmen über einen GV und über die Forderung der HUTCHISON Telecom, bei welcher ich nie Kunde war! ... Als Antwort bekam ich folgenden Satz „ Weder Rechnungen, noch ein Vertrag ist greifbar" mit anderen Worten „gibt es nicht" Weiter habe ich festgestellt dass im Vollstreckungsbescheid die HUTCHISON Telecom vermerkt ist, die es in dieser Form nicht mehr gibt, die Forderung über das Inkasso aber über die „The Phone House GmbH" eingefordert wird.