Untermietvertrag erforderlich???
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Benötige ich zur Anmeldung/Ummeldung nach Auflösung meiner Wohnung an die Wohnadresse meines Vaters eine Wohnungsgeberbestätigung oder einen Untermietvertrag? ... (Mietrecht.org) Auch unter Aktenzeichen (BayObLG RE WuM 1997, 603) ist die Rechtsgrundlage zu entnehmen, das es kein Untermietvertrag o.ä. erstellt werden muss, wenn die Eltern/Lebensgefährten die Kinder in die Wohnung aufnehmen.und das es auch nicht der Erlaubnis des Vermieters/Eigentümers bedarf. 5. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist in meinem Fall keine Erlaubnis des Eigentümers notwendig?