Formfehler in Kündigungsschreiben, wirksame Kündigung nach Begleichung ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Fälschlicherweise wurde im Schreiben auf eine „Gartenwirtschaft sowie Laden und Garage" Bezug genommen (die angegebene Anschrift ist aber korrekt benannt). ... Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, möchte ich Ihnen meine Bemühungen um eine neue Wohnung zusichern. ... Ein Kündigungsgrund (2 Monatsmieten, über mehrere Monate, nicht beglichen) Seitens des Vermieters sollte nun nicht mehr bestehen, richtig?