Mietvertrag bei angekündigtem Eigenbedarf
vom 26.4.2025
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Wird das Mietverhältnis nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. ... Frage nun: Wenn wir in dieser Situation etwas passendes finden, welche Möglichkeit haben wir, kurzfristig auszuziehen, um nicht auch noch eine monatelange Doppelbelastung hinnehmen zu müssen?