Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist leider nicht so, dass sich ein gekündigter Mietvertrag automatisch verlängert. Solange Sie in den Räumen sind, müssen Sie eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete mindestens jedoch in Höhe der bisherigen Miete bezahlen. Der Vermieter kann jederzeit die Räumungsklage beim Gericht einreichen.
Sie müssen also leider weiter nach neuen Räumen suchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23
13407 Berlin
Tel: 03080571275
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
schade, ich habe auch nachgefragt was es für alternativen gibt? keine laut Ihrem Schreiben?
wir haben die Woche von Weihnachten bis Sylvester geschlossen, und haben eine Tür präpariert... die Klebestreifen sind entfernt worden und anders wieder befestigt...?? Fotos sind vorhanden.
wie kann ich das verwerten in Form von, ich will hier bleiben bis wir was gefunden haben?
Sehr geehrter Fragesteller,
in meiner Antwort bin ich von dem standartmäßigen Fall ausgegangen, dass der § 545 BGB im Mietvertrag abbedungen wurde, weil dies in fasst allen Verträgen so ist. Vorsichtshalber können Sie ihren Vertrag durchlesen, ob dort die entsprechende Klausel vergessen wurde.
Bei den Klebestreifen kommt es darauf an, ob diese von innen oder von außen angebracht sind. Wenn die von außen angebracht wurden, ist nicht sicher, wer die umgeklebt hat. Wenn die von innen angebracht wurden, bedeutet dies, dass der Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel hat. Da könnte man Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen. Denn selbst nach Beendigung des Mietvertrags darf der Vermieter nicht einfach in die Räume, sondern muss die Räumungsklage einreichen und abwarten, bis der Gerichtsvollzieher ihm die Räume zurück gibt.
Eine Verlängerung bis was anderes gefunden wurde, lässt sich leider auch daraus nicht ableiten. Diese ergibt sich nur daraus, dass die Gerichte langsam arbeiten, und es selbst bei einer Räumungsklage noch mehrere Monate dauert, bis tatsächlich geräumt wird. Eine solche "Verlängerung" könnte jedoch relativ teuer werden.
Mit freundlichen Grüßen