Es gibt einige Mängel zu beklagen (siehe Fax-Text 1) Am 29.05.2023 haben ich und andere Mietr:innen gemeinschaftlich folgendes Fax an die Hausverwaltung geschickt (die Adresse der Haueigentümerin ist uns nicht bekannt): "sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns heute mit diversen Mängelanzeigen an Sie: Im Hausflur macht sich trotz Lüften ein sehr unangenehmer Geruch breit, es riecht ziemlich penetrant nach Fäkalien. ... Freundliche Grüße" Ich würde gerne wissen, um wieviel Prozent ich die Miete in Bezug auf die beiden Mängel reduzieren kann und inwiefern ich der Hausverwaltung Informationsverweigerung vorwerfen kann bezüglich der im ersten Fax gestellten und nicht beantworteten Fragen bzw., ob die Hausverwaltung verpflichtet ist, uns darüber in Kenntnis zu setzen, ob und wann eine Beseitigung der Mängel geplantist (dabei denke ich an die Schwierigkeiten, derzeit Handwerksfirmen zu finden)? Und dürfen wir auch ankündigen, selbst eine Handwerksfirma zu beauftragen oder muss das Gitter dafür komplett fehlen, sodass eine sofortige Reparatur unumgänglich ist?