Mietrecht: Wohnung streichen bei Auszug und Schäden an altem Laminat
vom 15.9.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo, ich habe eine Frage zur Pflicht des Mieters zum Streichen der Wohnung bei Auszug und Schäden an Laminatböden. 1. Ist die folgende Klausel in meinem Mietvertrag wirksam: "Bei Auszug sind die Decken- und Wände der Wohnung fachmännisch mit Brillux oder STO Farbe weiß zu streichen. ... Die Klausel ist eine AGB (im Mietvertrag aufgedruckt). 2.