Mindestmietlaufzeit bei Student
vom 12.9.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Per Anlage aus dem Mietvertrag wurde eine zweijährige Mindestmietlaufzeit festgelegt, diese lautet wie folgt: "Die Mindestmietdauer beträgt: 2 Jahre Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie Umzug in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen, ist – nur mit Zustimmung des Vermieters – eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags möglich, Voraussetzung dafür ist die nahtlose Anschlussvermietung an einen geeigneten neuen Mieter. ... Nachmieter machen. ... Ich würde gerne meine Wohnung ordentlich kündigen, gerne auch ohne Verpflichtung einen Nachmieter zu stellen, da die Wohnung für die Stadt/Lage viel zu teuer ist und ich mir sehr gut vorstellen kann, dass das nicht so einfach geht.