Indexmiete: Mieterhöhung falsch berechnet und 1 Jahr nicht eingehalten
vom 24.5.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ist die von ihm eingefügte Klausel im Mietvertrag zulässig? Weitere Infos: - Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten am 04.02.2024 - Mietbeginn: 01.05.2023 - Klausel im Mietvertrag von Vermieter eingefügt: " Die Miete ist eine Indexmiete.