Mit freundlichen Grüßen 1.0 Gegenstand des Mietverhältnisses, ist die im Anwesen ….. gelegene Wohnung im Vorderhaus EG mitte (Einheit: 038 / EG mi.) bestehend aus folgenden Räumen: Wohnzimmer, Küche/Kochnische samt Einbauküche, Dusche/Bad mit WC, Flur, Kellerabteil Als Wohnfläche werden ca. 33,83 m² vereinbart. ... Wird die amtliche Indexreihe auf eine neue Basis umgestellt, gilt die neue Indexreihe für die Anpassung der Miete ab demjenigen Zeitpunkt als vereinbart, zu dem eine Anwendung der vorgenannten Formel auf die neue Indexreihe möglich ist. 4.0 Art und Umfang der Betriebskosten regelt § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) (hier Anlage 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Anlage 2 dieses Vertrages, die den § 2 Nr. 17 BetrKV präzisiert. ... Ist die Wohnung mit Etagenheizung oder Warmwassergeräten ausgestattet, so trägt der Mieter sämtliche Rei- nigungs- und Wartungskosten; hierzu gehören die Kosten zur Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messung nach dem BundesImmissionsschutzgesetz.