Kaution einbehalten wegen Reinigung
vom 23.5.2025
für 35 €
beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein ehemaliger Hauptmieter hat sich erst rund vier Wochen nach meinem Auszug bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass er 375 € der Kaution (total 450€) einbehalte – wegen angeblich notwendiger Reinigungsarbeiten. ... Die Rechtsprechung erkennt in solchen Fällen an, dass ein Mieter nicht verpflichtet ist, eine gesundheitsgefährdende oder hygienisch inakzeptable Umgebung hinzunehmen (vgl. ... Prüfungsfrist nach BGH (VIII ZR 71/05): Er beruft sich außerdem auf die Prüfungsfrist von 3–6 Monaten zur Klärung möglicher Schäden oder Nebenkosten.