Vergleichsmiete im Mieterhöhungsverlangen, hier: kleinere Abweichung relevant?
vom 14.8.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mustafa Hashimi / Bremen
Mein gewerblicher Vermieter hat ein Mieterhöhungsverlangen für meine (in einer Großstadt in NRW gelegene) Wohnung übersandt. Wie bekannt (§ 558 BGB) ist meine Zustimmung erforderlich (die allerdings ggf. gerichtlich durchgesetzt bzw. ersetzt werden kann). ... Ein Abschlag von 0,23 Euro (es geht um Fussbodenbeläge in der Wohnung) wurde also nicht berücksichtigt Der Vermieter wurde in zwei Schreiben durch mich darauf hingewiesen, ebenso dass ich aufgrund nicht korrekter Vergleichsmiete derzeit keine Zustimmung zur Mieterhöhung geben könne.