Auszug aus Mietwohnung, Renovierung und Kaution
vom 18.3.2024
für 85 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Das Angebot der vorzeitigen Übergabe wurde abgelehnt, weil der Vermieter "keine Zeit" für dann ggf. 2 wahrzunehmende Termine habe. ... Inzwischen wissen wir, dass wir die Kaution eigentlich nicht so verrechnen dürfen, sind nun aber in maximaler Sorge, unsere Kaution nie wiederzusehen, da der Vermieter ja schon deutlich gemacht hat, dass er die dann nicht neu renovierten Wände nicht akzeptieren und die Kosten dann mit unserer Kaution illegal verrechnen wird. ... Jetzt die Frage: Vor dem Hintergrund, dass der Vermieter die Anzeige der Verrechnung rund 6 Wochen unwidersprochen liess, dass er sich weiter sozusagen gegen "Treu und Glauben bzw. die guten Sitten" einer Abnahme Mitte März verweigert hat (was uns ermöglicht hätte, mögliche Mängel noch selbst zu beseitigen) und weiter, dass der Vermieter nun schon indirekt angekündigt hat, die Kaution mit unberechtigten Ansprüchen zu verrechnen: Ergibt sich aus dieser Gesamtschau nicht doch ein Fall, der nicht mehr vergleichbar ist mit bisheriger Rechtssprechung zum Thema Kautions-Aufrechnung, so dass hier zumindest eine 50:50-Chance vor Gericht entsteht?