Frage zur Kündigungsfrist als Untermieter
vom 19.6.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Untermieter mit einem Mietvertrag, der auf 1 Jahr befristet ist. ... Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. ... Mai schriftlich mitgeteilt, dass ich die Wohnung kündigen möchte.