Sarah xxx- im folgenden Mieterin genannt - Xstraße 4 80xxx, XXX wird folgender Praxismietvertrag geschlossen: § 1 Mietobjekt (1) Der Vermieter ist alleiniger Eigentümer der Praxisräumlichkeiten xxxstraße 64, 52xxx XXX, eingetragen im Grundbuch von XXX Blatt 18xxx, Flur 7x, Flurstück 27xx. ... Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2011 und endet am 31.12.2020. (2) Für die Zeit nach Ablauf der ersten Festschreibungszeit wird der Mieterin ein Mietoptionsrecht von weiteren drei Mal fünf Jahren eingeräumt. Das Mietoptionsrecht ist von der Mieterin schriftlich gegenüber dem Vermieter 12 Monate vor Ablauf des ersten Festschreibungszeitraumes auszuüben. (3) Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mietzeit um jeweils 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Mietzeit per eingeschriebenem Brief gekündigt wird.