Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Wirtschafts-, Bank-, Wettbewerbsrecht Betreff: § 212 BGB Einsatz: €70,00 Status: Beantwortet geschrieben am 01.04.2007 12:50:00 Zur Antwort von Herr Tawil, möchte ich noch die Meinung eines zweiten Anwalts/Anwältin inholen, da m.E. die Verjährung zwar nach Abschluß der Rechnungsperiode beginnt. ... Wurde die Forderung auf die Röstgebühren nicht in voller Höhe in das Kontokorrent aufgenommen, etwa weil die Klägerin nicht über den Bezug von Rohkaffee bei anderen Firmen und dessen Menge unterrichtet war, so endete die Hemmung der Verjährung des Nachzahlungsanspruchs mit dem Schluß der Rechnungsperiode, in der dieser Anspruch in das Kontokorrent hätte eingestellt werden müssen. ... Erst mit der Einstellung stand er erneut zur Verrechnung und die Verjährung wurde wiederum gehemmt.