Anrecht auf Wohnungserstausstattung?
vom 16.9.2011
25 €
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beantwortet von
Sehr geehrter Anwalt, im Jahr 2007 wurde meine Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt. ... Der Mietvertrag wurde vom Arbeitsamt geprüft und bewilligt. ... (Da die Kaution nicht vom Amt übernommen wird habe ich mit dem Vermieter 10 Raten zu je 50€ ausgehandelt und beim Arbeitsamt beantragt, dass diese 50€ direkt mit der Miete überwiesen wird und bei mir abgezogen wird) Falls ich wirklich nur ein Recht auf dieses Darlehen habe, wäre es dann (rechtlich) möglich, das Darlehen auf 1400€ zu erhöhen, damit ich die Wohnungskaution in einer Summe zahlen kann und mir somit nur die Rate des Darlehens vom Grundbedarf abgezogen wird?