Elterngeld für ins Ausland Entsandte (und v.a. ihren Partner)
Den Informationen des Bundessozialministeriums entnehme ich, dass ich als ins Ausland entsandter deutscher Arbeitnehmer Anspruch auf das Elterngeld habe. ... Meine Frau wird mit der Geburt unseres Sohnes ihre Arbeit in den USA kündigen und wird sich danach – auch nach unserem Umzug nach Deutschland - um die Betreuung unseres Sohnes kümmern, wofür eine Unterstützung durch das Elterngeld sehr hilfreich wäre.