§ 17 VOB/B Sperrkonto, Sicherheitseinbehalt bei Insolvenz der Baufirma
vom 21.4.2023
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Darin ist vereinbart, dass "2 % nach mangelfreier Abnahme" zu zahlen sind. Bei Abnahme und Übergabe des Bauwerkes waren wesentliche Teile erbracht, jedoch Mängel vorhanden und wir haben 2 % der Schlussrechnung nicht bezahlt. ... Mit der Baufirma war besprochen, dass wir den Einbehalt nach Behebung der Mängel zahlen.