Glasfaservertrag außerordentliche Kündigung
vom 29.9.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Dem Anbieter habe ich auch mitgeteilt, dass es kein Einverständnis seitens des Eigentümers gibt. ... Außerdem soll ich laut AGB des Anbieters 50% der anfalllenden Gebühren aus der Mindestvertragslaufzeit als Schadensersatz für das entgangene Geschäft bezahlen. Fragen: 1.) habe ich überhaupt meine Mitwirkungspflicht verletzt 2.) hätte sich der Anbieter über die Vetragsumstände (ist der Vertragspartner Eigentümer) informieren müssen 3.)