Rücktritt von Vergütungsvereinbarung - Täuschung durch Anwalt
vom 22.8.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Dann fing der RA an die Kosten zu berechnen. ... Auf der Rechnung steht: Leistungszeitraum: 04.08.2025 (das Datum des ersten Termins) bis 06.08.2025 (Datum der Rechnung offenbar, denn unser Zweittermin war erst am 14.08.2025) Formulierung: unterteilt in: "vereinbarte Vergütung für anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung gemäß Vergütungsvereinbarung (§§ 3a, 9RVG). ... Daraufhin meinte er "wir haben eine Vergütungsvereinbarung und lesen Sie mir doch bitte mal den letzten Satz auf der Rechnung vor.