Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer - Gründungsjahr
vom 17.12.2023
für 60 €
beantwortet von
Folgender Sachverhalt: Ich habe im Jahr 2017 ein Kleinunternehmen gegründet und zur Umsatzsteuerbefreiung (§19 UstG) optiert. ... Ist es zutreffend, dass für das Gründungsjahr eines Kleinunternehmens grundsätzlich keine Umsatzsteuer erhoben wird bzw. erhoben werden kann, auch wenn der Gesamtumsatz in diesem Jahr (um wenige tausend Euro) über der Umsatzsteuergrenze lag. ... Dass ich beim Überschreiten der Umsatzsteuergrenze (hier 2017) im Folgejahr (hier 2018) "automatisch" der Regelbesteuerung unterliege, ist mir bekannt, aber wie verhält es sich mit den darauffolgenden Jahren (2019, 2020 usw.), wenn auch in diesen Jahren die Umsatzgrenze nicht (mehr) überschritten wurde bzw. wird?