Kurzfristige Beschäftigung Erntehelfer -Pauschalsteuer falls Facharbeiter?
vom 7.6.2025
für 40 €
beantwortet von
Hallo, Ich würde gerne im Sommer einen Erwerbstätigen als Erntehelfer in der Landwirtschaft im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung als Nebenjob anstellen. Je nach Auffassung der Ansprechpersonen, gilt er mit seiner Ausbildung manchmal als Facharbeiter und manchmal nicht. In der Landwirtschaft kann die Lohnsteuer vom AG ja in diesen Fällen pauschal mit 5% plus Soli und Kirchensteuer abgeführt werden, sodass keine Abzüge für den AN entstehen würden.