A nimmt deshalb an, dass der Gewinn der UG im Jahr 2020 ungefähr 100.000€ - ca. 1.500€ Steuern (Holdingprivileg) ~ 98.500€ beträgt, wird sich dies aber selbstverständlich noch von dem Steuerberater der Firma bestätigen lassen. ... Danach soll die "leere" UG für einen geringen Kaufpreis (~1000€) an Familienmitglied B, welches längerfristig in Deutschland bleibt, noch vor Jahresende verkauft werden. ... A hat jedoch die Pflichtrücklage nicht beachtet, heißt: - Sagen wir 25.000€ (es geht nicht um die genauen Zahlen, sondern um das grundsätzliche Prinzip) müssten als Pflichtrücklage in der UG verbleiben - Damit kann A die UG nicht für 1.000€ verkaufen, sondern muss diese für ca. 25.000€ verkaufen - Die 25.000 die A im Verkauf erhält muss A wiederrum mit ca. 26% versteuern - Sobald die Liquidation abgeschlossen ist und B die 25.000€ Pflichtrücklage ausgezahlt bekommt muss B diese auch wiederum mit 26% versteuern - Es findet also effektiv wieder eine Doppelbesteuerung statt --- Fragen: 1.