Wir, das sind meine philippinische Lebensgefährtin (Cathy), ihr 6jähriger Sohn (Frank) mit philippinischer und deutscher Staatsbürgerschaft, unser gemeinsamer 2 jähriger Sohn (Simon) mit philippinischer und deutscher Staatsbürgerschaft und ich als Deutscher, hatte geplant, im April 2025 nach Deutschland zu Besuch zu kommen, damit Frank seine Großmutter (oder auch umgekehrt) einmal sehen kann. ... Nun hat Cathy ein Schengen-Visum zum Zwecke der Einreise nach Deutschland beantragt und sich beim Ausfüllen an die Vorgaben gehalten, die im oberen Teil des Antrages stehen "Die mit * gekennzeichneten Felder 21, 22, 30, 31 und 32 müssen nicht von Familienangehörigen von Unionsbürgern, Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz ausgefüllt werden.". ... Meine Frage nun, hat der Frank und auch der Simon das Recht, wenn sie nach Deutschland wollen, daß ihre Mutter sie begleitet, denn im Alter von 6 Jahre kann man noch nicht eigenständig ein Leben führen?