Bevor der Hochzeitsplaner in Dänemark beauftragt wurde, waren wir mit der Ausländerbehörde an meinem Wohnort im Austausch, ob eine Heirat in Dänemark eine Ausreise meiner jetzigen Ehefrau am Visumsende (4.1.2024) abwenden würde. ... Am 07.12. wurden wir dann unerwartet vor den Kopf gestoßen, dass meine Ehefrau nicht mit dem „richtigen" Visum eingereist sei und demnach weder die Anmeldung noch die folgende Beantragung ihrer Aufenthaltserlaubnis möglich sei – angeblich müsse sie dennoch am 4.1.2024 ausreisen. ... Ich hoffe sehr, dass Sie mir an diesem Wochenende weiterhelfen können, ob und wie ich die Ausreise meiner Frau am 22.01. um 14:45 Uhr verhindern kann und ein Recht auf eine Wiederholungsprüfung nach einer zeitlich realistischen Prüfungsteilnahme geltend machen kann, das somit den Aufenthalt meiner Ehefrau weiterhin rechtmäßig genehmigt.