Es gibt ein notariell beglaubigtes Testament, das mich als Erben des Wohnhauses bedacht hat. ... Das Testament lautet wie folgt: Wir, die Eheleute Heinrich Schmidt und Ehefrau Rosemarie Schmidt geb. ... Die anschließende Auseinandersetzung wäre sodann in einem gesonderten Vertrag zu regeln, wobei möglicherweise noch Ansprüche Ihrer Schwestern hinsichtlich des Hauses gestellt werden könnten Meine Meinung:Die Entscheidung des Gerichts, den beantragten Erbschein nicht in der ursprünglichen Form zu erteilen, stützt sich auf die Annahme, dass durch das Testament lediglich eine allgemeine Erbeinsetzung aller gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Teilen erfolgt sei.