In dem Erbvertrag wird geregelt, dass alle drei Kinder beim ersten Erbfall auf ihren Anteil,auch Pflichtteil, verzichten und erst nach dem letzten Erbfall erben. ... Das haben die beiden Elternteile sich deshalb zugesichert um im hohen Alter bestens versorgt zu sein und keine hohen Forderungen rund um das Thema Erben bedienen zu müssen und die Kinder geben ihr okay dazu - notariell als Erbvertrag. ... In dem Erbvertrag, unter anderem mit den Kindern, ist deshalb detailliert geregelt und zugesichert, dass wenn ein späteres oder zeitgleiches handschriftliches oder notariell späteres Testament/Erbvertrag auftaucht, dass beide Kinder neben der Regelung mit Kind Nummer zwei trotzdem ihren vollen Erbanteil bekommen sollen Pflichtteil und normaler regulärer Anteil - als hätte es neben oder ein anderes Testament nie gegeben.