Es geht mir im Speziellen um eine Situatuion, die ich geregelt wissen möchte: Falls meine Partnerin (folglich "A aus Rang 1" genannt) und ich z.B. einen Unfall (Auto, Flugzeug, ...) haben und zuerst ich und dann sie versterben (z.B. nach ein paar Tagen im Krankenhaus), würde sie ja erst einmal grundsätzlich zur Erbin werden und durch gesetzliche Erbfolge danach ihre eigene Familie. ... Meine Klausel lautet daher: "Sonderfall "Ich tot, kurz darauf verstirbt A aus Rang 1": Keinesfalls möchte ich, dass die Mutter (XXX), der nicht leibliche Aufzieh-Vater (XXX), der Bruder (XXX, geb. ... In einem solchen Fall soll durch Erbfolge nicht die Mutter, der Vater oder der Bruder von A aus Rang 1 etwas von meinem Vermögen erben, sondern es treten gleich die Punkte zwei bis drei in dieser Rang- und Reihenfolge in Kraft, das heißt es erben dann meine in Punkt zwei genannten Neffen/Nichten oder letztrangig XXX und XXX aus Punkt drei.