Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
. §3 Gegenleistung: Seite 3: Wohnungs- und Nutzungsrecht für den Veräußerer: Jahreswert: 7008 € Der Veräußerer ist zum Mitgebrauch des Kellers und aller dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen befugt. Seite 4: Wohnungs- und Nutzungsrecht für den Enkel, im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter: Jahreswert: 5136 € Der Veräußerer ist zum Mitgebrauch des Kellers und aller dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen befugt. ... Hat das Wohnungs- und Nutzungsrecht des Enkels (mein Sohn) in meinem Elternhaus eine Bedeutung bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oder überhaupt?