Gemeinsame Mietwohnung, ausschlagen des erbes
vom 21.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Wir sollen das Erbe ausschlagen, da wir nicht viel Geld zur Verfügung haben. ... Wir möchten in der Wohnung bleiben. ... Kündigen kann ich nicht, weil ich das Erbe ausschlagen werde, aber wir brauchen doch Strom.