Erbausschlagung vs. Nachlassinsolvenzverfahren
vom 28.3.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Die Witwe lehnt eine Ausschlagung der Erbschaft von vornherein ab, da Sie befürchtet, dadurch das von ihr und dem Sohn bewohnte Haus zu verlieren. Wenn die Witwe als auch der einzige Sohn die Erbschaft ausschlägt, erbt der Staat (und hier nur das Vermögen ohne Schulden), richtig? ... Welche Möglichkeiten muss man Betracht ziehen, die dem Staat als Erben und somit als Miteigentümer der Immobilie zur Verfügung stehen?